Sicher in die Grundschule Hachen
- Schicken Sie Ihr Kind möglichst zu Fuß zur Schule, damit es lernt, sich im Straßenverkehr sicher zu verhalten. Sprechen Sie sich mit Nachbarkindern ab, damit diese den Schulweg gemeinsam gehen, um Gefährdungen zu vermeiden.
- Bis zu dem ersten Treffpunkt können Sie Ihr Kind ja begleiten. Der Spaziergang mit den Mitschülern tut Ihrem Kind gut, zudem fördert Bewegung das Lernen.
- Des Weiteren entspannt sich so die Verkehrssituation auf den Zufahrten und den Parkmöglichkeiten, die oftmals durch an- und abfahrende Autos für die Schulkinder sehr gefährlich ist. Nochmals sei hier daraufhin gewiesen, das Befahren des Schulhofes ist nicht erlaubt!
- Trainieren Sie mit Ihrem Kind das Verhalten auf dem Schulweg. Ihr Kind sollte erst um 7.30 Uhr auf dem Schulhof sein, da erst dann eine Aufsicht gewährleistet ist.
- Bei wiederholten Streitereien, Hänseleien und Rangeleien auf dem Schulweg informieren Sie bitte die Klassenlehrerin.
- Achten Sie darauf, dass der Schulranzen Ihres Kindes nicht zu schwer ist; den Inhalt sollten Sie regelmäßig kontrollieren.
- Achten Sie auf witterungsgemäße, sowie helle und reflektierende Kleidung bei Dunkelheit.
Weitere Hinweise für einen sicheren Schulweg finden Sie auch hier (pdf- Dokument) oder auf dieser Homepage. (Quelle: Kindersicherheit auf dem Schulweg | DAPARTO/ März 2024)
Wie lange muss mein Kind warten, wenn der Schulbus ausfällt?
Dafür gibt es keine festen Regeln. Wie lange die Kinder auf einen verspäteten Bus warten müssen, bevor sie wieder heimgehen, hängt von der Witterung, dem Alter der Schüler und den örtlichen Verhältnissen ab. Schnee und Glatteis erfordern beispielsweise schon eine gewisse Geduld. 30 bis 40 Minuten haben sich bislang bewährt.
Fällt der Schulbus wirklich einmal ganz aus, sind Sie als Eltern nicht verpflichtet, Ihr Kind mit dem Privatauto zum Unterricht zu bringen.
Allerdings muss die Schule verständigt werden!
Mit Roller und Fahrrad zur Schule?!
Sehr geehrte Eltern,
seit längerer Zeit beobachten wir, dass sehr viele Kinder mit dem Roller zur Schule kommen. Das ist grundsätzlich erlaubt, zumal Sie als Eltern für den Schulweg Ihres Kindes verantwortlich sind. Wir möchten Sie jedoch dringend bitten, Ihre Entscheidung gut zu überdenken. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Kind mehr als einmal auf dem Schulweg begleiten, um es auf die Gefahren des Schulweges hinzuweisen. Besonders wichtig ist es, die Kinder auf gefährliche Situationen hinzuweisen, die entstehen, wenn mehrere Kinder zusammenfahren. Denn beim Fahren in der Gruppe werden schnell alle Regeln vergessen und es kann zu sehr gefährlichen Situationen kommen (wenn zum Beispiel mal schnell der Bürgersteig verlassen wird, um einem geparkten Auto auszuweichen)! Ebenso sind „Rollerrennen“ eine große Gefahr. Nach einem anstrengenden Schulvormittag ist möglicherweise auch nicht mehr die volle Konzentration für die gefahrenfreie Nutzung des Rollers vorhanden.
Die Schule empfiehlt die Nutzung des Rollers für den Schulweg NICHT bzw. nur in Begleitung der Eltern!
Wenn Sie Ihrem Kind erlauben, mit dem Roller zur Schule zu fahren, sollten Sie und Ihr Kind folgendes beachten / sicherstellen:
- Das Kind muss den Roller sicher beherrschen, insbesondere die verschiedenen Bremstechniken.
- Das Kind erkennt eventuelle Gefahren (z.B. ein Auto kommt plötzlich aus einer Hofausfahrt auf den Gehweg).
- Das Kind kann die richtige Geschwindigkeit wählen, um sich und andere nicht zu gefährden.
- Die Wahrnehmungsfähigkeit des Kindes ist so weit entwickelt, dass es sich vorausschauend und rücksichtsvoll mit dem Roller bewegen kann.
- Das Kind darf nur auf dem Gehweg und dort angemessen fahren.
- Das Kind sollte immer einen Helm tragen.
- Der Roller sollte mit einer Beleuchtung versehen sein, auch zur besseren Wahrnehmung durch andere.
- Der Roller sollte mit einem Schloss am Radständer vor der Turnhalle gesichert werden.
- Das Fahren auf dem Schulhof ist während des Schul- und OGS-Betriebes untersagt.
Die Nutzung des Fahrrades für den Schulweg, empfehlen wir grundsätzlich erst nach der erfolgreich absolvierten Radfahrausbildung der Schule in der 4. Klasse.
Eine Begleitung durch die Eltern von Kindern, die mit dem Fahrrad vor der Radfahrprüfung zur Schule fahren, wird empfohlen.
Nach SGB VII (Sozialgesetzbuch) §2 Abs. 1 Ziffer 8 / §8 Abs. 2 sind die Kinder auf dem Schulweg versichert auch bei Umwegen, z. B. um einen Freund/Freundin abzuholen. Ein kurzer Auszug daraus:
- Kaufen Sie Ihrem Kind ein Fahrrad, das in jeder Beziehung verkehrssicher ist und auf dem die Schultasche sicher befördert werden kann.
- Üben Sie mit Ihrem Kind Aufsteigen, Absteigen, Kurvenfahren usw. zunächst außerhalb des Straßenverkehrs und anschließend im Verkehr.
- Kaufen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind einen Fahrradhelm und tragen Sie stets auch selbst einen Helm.
- Nutzen Sie gemeinsame Fahrradausflüge dafür, Ihr Kind immer wieder auf mögliche Gefahren hinzuweisen.
- Grundschulkinder als Radfahrer sind in der Regel den komplexen Anforderungen des Straßenverkehrs NICHT gewachsen. Sie sollten daher erst nach der schulischen Radfahrausbildung mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
- Wählen Sie für Ihr Kind den sichersten – und nicht unbedingt den kürzesten – Weg zur Schule (möglichst nur Radwege und verkehrsarme Straßen).
- Üben Sie mit Ihrem Kind mehrfach den Schulweg ein.
Von jeglichen anderen Fortbewegungsmitteln, z. B. Skateboard, Roller oder ähnlichem raten wir für den Schulweg Ihrer Kinder ab!
Gemäß der StVO darf ein Kind mit dem Fahrrad „auf dem Gehweg“ fahren, wenn es das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Kinder, die jünger als 8 Jahre sind, ist das „Fahrradfahren auf dem Gehweg“ sogar Pflicht, es sei denn, es ist ein Radweg vorhanden, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist. Ab welchem Alter Kinder allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen, ist nicht vorgeschrieben. Diese Entscheidung obliegt den Eltern. Selbst eine Helmvorschrift ist nicht rechtlich bindend.
Für Kinder, die ihren Schulweg zu Fuß gehen wollen, können und sollen: Suchen Sie den sichersten Schulweg aus (auch wenn dieser nicht der kürzeste ist), laufen Sie diesen am Anfang mehrmals mit Ihrem Kind ab und weisen auf mögliche Gefahrenstellen hin. Verhalten Sie sich im Sinne Ihrer Vorbildfunktion im Straßenverkehr ausnahmslos korrekt, auch wenn Sie in Eile sind.
Generell ist es zu begrüßen, dass die Kinder sich vor und nach dem Schulunterricht an der frischen Luft bewegen und nach erfolgreicher Fahrradausbildung auch mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Beschluss der Schulkonferenz der Kath. Grundschule Hachen 06.10.2021.